Diagnostik

An allererster Stelle steht für uns, den Patienten und sein Anliegen ganzheitlich zu betrachten und seine Beschwerden diagnostisch zu beurteilen.

Bei einigen Patienten erlaubt es die lange hautärztliche Erfahrung, die Hauterkrankung durch einen genauen ‚klinischen Blick‘ relativ rasch einzuordnen (Blickdiagnostik)

Seien Sie daher nicht überrascht, wenn der behandelnde Arzt die Diagnose rasch gestellt und die Behandlung unvermittelt mit Ihnen bespricht.

Viele Hauterscheinungen lassen sich dadurch allein aber nicht sofort einordnen. In vielen Fällen muß eine genauere Angabe zur Vorgeschichte (Anamnese) gemacht werden. Hierzu zählt, wie, wann und auf welchem Wege sich die Hauterscheinungen entwickelt haben, welche anderen Erkrankungen der Patient hat, welche Medikamente der Patient einnimmt, welchen Beruf er ausübt und ob etwa eine Streßbelastung vorliegt. Des Weiteren kann eine Untersuchung des gesamten Hautorgans erforderlich sein (Ganzkörperuntersuchung), die auch der von den Krankenkassen geförderten Hautkrebsvorsorge zugrunde liegt.

Wenn sich herausstellt, dass verschiedene Hautkrankheiten als Diagnosen in Frage kommen (Differentialdiagnosen), werden weitere diagnostische Maßnahmen ergriffen.

Zum einen kann eine Wiedervorstellung nach wenigen Tagen, mehreren Wochen oder sogar mehreren Monaten zur zusätzlichen Mitbeurteilung des Verlaufs (Verlaufsdiagnostik) vereinbart werden. Da manche Differentialdiagnosen auf die gleiche Therapie ansprechen können, brauchen Sie sich nicht wundern, wenn bereits vor Einordnung der endgültigen Diagnose eine Therapie eingeleitet wird. Therapeutische Verlaufsuntersuchungen sind aber auch dafür erforderlich, auf Langzeitherapien umzustellen oder Therapiepausen zu vereinbaren.

Zum anderen kommen spezielle Laboruntersuchungen  (Pilzdiagnostik, allergologische Hauttests und Blutuntersuchungen, apparative Verfahren, feingewebliche Untersuchungen) in Frage.